KHVVG & Transformationsfonds

KHVVG & Transformations­fonds

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die weitere Umsetzung des Gesetzes erfolgt in relevanten Teilen durch Rechtsverordnungen. Diese bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Der Bundesrat hat in seiner 1052. Sitzung am 21. März 2025 die Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfond-Verordnung – KHTFV) beschlossen (siehe: hier)
Die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) soll der Ausgestaltung des mit dem KHVVG eingeführten Transformationsfonds zur Förderung strukturverbessernder Vorhaben in der Krankenhausversorgung dienen.

Die Regelung der Verwendung der Fördermittel sieht vor, dass die Fördermittel nach dem jeweiligen Landeshaushaltsrecht zu bewirtschaften sind.

Aus den Verwaltungsvorschriften zu den Landeshaushaltsordnungen ergibt sich zum Beispiel regelmäßig, dass – wie bereits bei der KHZG-Förderung – die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zum Bestandteil der Förderbescheide zu machen sind. In den AN-Best-P wird in den meisten Bundesländern üblicherweise die Anwendung des Vergaberechtes vorgeschrieben.

Wir unterstützen Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen dabei, die Anforderungen des Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetzes (KHVVG) und des Transformationsfonds erfolgreich umzusetzen.

Durch rechtskonformes, effizientes und praxisbezogenes operatives Vergabemanagement nach GWB/VgV, UVgO oder VOB tragen wir dazu bei, dass Fördermittel aus dem KHVVG und dem Transformationsfonds auflagenkonform verwendet werden.

Wie bei allen Förderprogrammen, beispielsweise der KHZG-Förderung, ist zu erwarten, dass die Förderbescheide mit spezifischen Auflagen verbunden sein werden. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechtes.

Unsere umfassende Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen im Rahmen von KHZG-Projekten zeigt, dass die Verknüpfung individueller Krankenhausanforderungen mit den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts für viele Kliniken eine erhebliche Herausforderung darstellt.

Unser Kompetenzzentrum Vergabe / Ausschreibungen unterstützt Krankenhäuser vollumfänglich bei der strategischen Planung und operativer Durchführung von Ausschreibungen nach GWB/VgV, UVgO oder VOB im Rahmen der Förderungen aus dem KHVVG und Transformationsfonds.

Zu unseren zufriedenen Kunden gehören u.a.

Für unsere zufriedenen Kunden haben wir 67 KHZG-Ausschreibungen durchgeführt

Was ist Transformationsfonds?

Der Transformationsfonds stellt über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 50 Milliarden Euro bereit, finanziert durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Bundesländer. Die Fördermittel dienen der Optimierung der Krankenhauslandschaft, etwa durch die Bündelung akutstationärer Kapazitäten, die Reduzierung von Doppelstrukturen, die Schließung überversorgter Standorte sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.

Welche Fördertatbestände werden gefördert?

Es werden insgesamt 8 Fördertatbestände gefördert:

FTB 1: Standortübergreifende Konzentration
FTB 2: Umstrukturierung zu einer sektorenübergreifenden
Versorgungseinrichtung
FTB 3: Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen
FTB 4: Bildung von Zentren
FTB 5: Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde
FTB 6: Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen
FTB 7: Schließung eines Krankenhauses und Schließung von Teilen eines
Krankenhauses
FTB 8: Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten

Unsere „Rund-um-sorglos-Pakete“

Bereits bei der Identifikation förderfähigen Vorhaben unterstützen wir Sie bei der strategischen Planung von Vergabeverfahren.

Auf der Basis einer Vergabekonzeption begleiten wir Sie während der gesamten Ausschreibung und übernehmen dabei operativ die komplette „Bürokratie“. Gerne arbeiten wir dabei Hand-in-Hand mit Ihren Förderberatern, Fachplanern und Architekten.

Wir nennen es „Rund-um-Sorglos-Pakete“.

Alle Ausschreibungen führen wir elektronisch durch. Für den gesamten Ausschreibungsverlauf verwenden wir dabei eine professionelle Vergabemanagementsoftware. Für das begleitende Projektmanagement wenden wir die für Krankenhäuser dedizierte Methode „HC-Change | Project“ an, die auf einer Plattform für Multiprojektmanagement aufgesetzt wurde. Damit arbeiten wir vollständig digital.

Wir begleiten öffentliche Krankenhäuser und private bzw. frei-gemeinnützige Fördergeldempfänger im gesamten Verlauf einer Ausschreibung zu Festpreisen.

Durch unsere Kooperation mit Fachanwälten für Vergaberecht mit jahrelanger Erfahrung mit öffentlich geförderten Maßnahmen erhalten Sie auf Wunsch von dort juristische Expertise auf höchstem Niveau.

Die nachfolgende Übersicht stellt unsere Aufgaben bei den zwei meistverwendeten Vergabeverfahren dar, die in unseren Fixpreisen pro Paket bereits inkludiert sind:

PhasePaket „Operatives Vergabe­management: Offenes Verfahren nach VgV bzw. Öffentliche Ausschrei­bung nach UVgO oder VOBPaket „Opera­tives Vergabe­management: Verhan­dlungs-verfahren mit Teilnahme­wettbewerb
Phase 1: Vorbereitung der Ausschreibung  
Kaufmännische Auftragsklärung
Vergabe­strategische Auftragsklärung / Strategieentwurf
Vergaberechtliche Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Vergaberecht.
Optional*Optional*
Phase 2: Initiierung  
Bereitstellung einer Projektplattform (Cloud) für den Informations­austausch zwischen dem Auftraggeber und Project on time.
Bereitstellung einer eVergabeplattform (Cosinex VMS + Deutsches Vergabeportal) zur elektronischen Durchführung der Ausschreibung und digitaler Kommunikation mit den Anbietern.
Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung eines Projektplans für die Ausschreibungs­prozesse
Aktivierung von automatischen Benachrichtigungen des Auftraggebers bei Projektstatus­änderungen.
.
Phase 3: Konzeption und Vorbereitung der Ausschreibung
Konzeption der Eignungskriterien für die Bieter.
Konzeption der Wertungskriterien für die Bewertung der Angebote.
Bereitstellung der notwendigen elektronischen Dokumente/­Formulare für ein öffentliches Vergabeverfahren gemäß Anforderung des Bundeslandes, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.
Erstellung der Begründung für die Wahl eines Verhandlungs­verfahrens.wird nicht benötigt
Logische Prüfung des Leistungs­verzeichnisses des Fachplaners.
Vergaberechtliche Prüfung der kompletten Vergabeunterlagen durch einen erfahrenen Fachanwalt für Vergaberecht.Optional*Optional*
Phase 4: Durchführung des Vergabe­verfahrens
.
Erstellen und Führen einer Vergabeakte nach § 8 VgV bzw. § 6 UVgO.
Durchführung des Teilnahme­wettbewerbs.
wird nicht benötigt
Veröffentlichung der Ausschreibung (elektronisch) in den vorgeschriebenen Medien.
Empfang und Management der Bieterfragen und Versand von Bieterinformationen.
Koordination der Maßnahmen bei Bieterrügen.
Durchführung der Submission / Angebotsöffnung (elektronisch) inkl. vorgeschriebener Dokumentation.
Prüfung der Bietereignung.
Durchführung der formalen Angebotsprüfung inkl. Protokoll.
Prüfung der fachlichen Angebotsbewertung auf Konsistenz mit den Vergabe­bedingungen.
Durchführung von notwendigen Angebots­aufklärungen und Nachforderungen von fehlenden Unterlagen.
Erstellung und elektronischer Versand der vorgeschriebenen Mitteilungen an die Bieter.
Teilnahme oder Führung an den Verhandlungen mit den Bietern.
wird nicht benötigt
Koordination der notwendigen Maßnahmen bei ggf. notwendigen Rückversetzungen im Vergabeverfahren.
Überwachung von Fristen im Verfahren inkl. Versand von Erinnerungen bzw. Nachhalten von Terminzusagen Dritter im Projektverlauf.
Versand des Zuschlags/Auftrags (elektronisch) nach Freigabe durch den Auftraggeber.
Phase 5: Projektabschluss
.
Erstellung und Versand der Meldung an die Vergabestatistik gemäß Anforderungen der VergStatVO (Vergabestatistik­verordnung).  
Bereitstellung einer vollständigen, digitalen Vergabeakte für eventuelle Prüfung der Verwendung von Fördermittel.
Tabelle: Dienstleistungspakete POT Project on time bei öffentlichen Vergabeverfahren.

* Rechtsberatungsleistungen erfolgen ausschließlich durch die Kanzlei Bühner & Partner gegen gesonderte Berechnung (nicht inkludiert).


Selbstverständlich begleiten wir auch bei alle anderen Vergabearten dementsprechend.

Wie werden Sie von uns betreut?

Vor allem bei der ersten Ausschreibung mit uns werden Sie sehr intensiv betreut, damit Sie unsere stardardisierten Abläufe kennenlernen können. Da wir bei allen Ausschreibungen mit standardisierten und teilweise automatischen Prozessen arbeiten, können wir Sie bei den Ausschreibungen sehr stark entlasten. Selbstverständlich bleiben dabei alle Entscheidungen bei den Ausschreibungen in Ihrer Hand.

Bei der Vorbereitung der Ausschreibungen arbeiten wir eng mit Ihrem Fachplaner zusammen oder wir empfehlen Ihnen einen Planer aus unserem Netzwerk – die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Zu unseren Aufgaben gehört nicht nur die Bereitstellung der notwendigen Dokumente für eine Ausschreibung (die technischen bzw. IT-Anforderungen kommen vom Fachplaner), sondern auch die Fristenüberwachung, Beantwortung von Bieterfragen, Durchführung der Submissionen, die formalen Angebotsprüfungen u.v.m., so dass Sie „nur“ an den wichtigen Stellen des Vergabeverfahrens Entscheidungen treffen müssen.

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

[X] Wir verfügen über fundierte Kenntnise des Klinikbetriebs, der Krankenhaus-IT und Medizintechnik.

Die erfolgreiche Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren setzt neben fundierten Fachkenntnissen des Vergaberechtes auch Kenntnisse der speziellen Themen der IT bzw. Medizintechnik und des Klinikbaus sowie der typischen Krankenhausprozesse voraus.

Mit unserer Erfahrung aus mehreren Hundert Vergabeverfahren und kontinuierlicher Weiterbildung können wir Ausschreibungen sehr schnell und vor allem pragmatisch umsetzen.

Wir „übersetzen“ zwischen Ihren Fachleuten und der ggf. von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei, so dass die Vorbereitung der Vergabeverfahren optimal und schnell erfolgen kann.

[X] Wir verfügen über fundierte Kenntnise des öffentlichen Vergaberechtes

Wir sind keine Rechtsanwälte, sondern auf strategisches und operatives Ausschreibungsmanagement spezialisiert. Wir sehen Ihre Projekte aus der Praxis heraus. Unsere langjährige Erfahrung mit öffentlichen Vergabeverfahren (EU/national) und kontinuierliche Weiterbildung im Vergaberecht ermöglicht uns, die Vergabeverfahren vergaberechlich absolut korrekt und dennoch äußerst praktikabel durchzführen.

Sie müssen bei uns aber nicht auf eine fundierte Rechtsberatung verzichten, denn bei rechtlichen Fragen oder Problemen können Sie jederzeit auf unseren Kooperationspartner – die Kanzlei Bühner & Partner – zurückgreifen.

[X] Wir rechnen nach pauschalen Festpreisen ab
Die operative Durchführung von Ausschreibungen bieten wir zu pauschalen Festpreisen an. Jedes Vergabeverfahren hat einen Festpreis – so können Sie von Anfang an sicher sein, welche Kosten am Ende auf Sie zukommen werden.

[X] Wir arbeiten vollständig digital, standardisiert und sehr effektiv.

Weil unsere Abläufe bei allen unseren Projekten gleich sind, minimieren wir den Abstimmungsaufwand in Ihrem Haus und geben Ihnen eine sehr hohe Prozesssicherheit.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten Sie von uns die vollständige digitale Vergabedokumentation, die Sie ggf. zum Nachweis der korrekten Verwendung von Fördermittel, einsetzen können. Als vom BAS zertifizierter IT-Dienstleister können wir ebenfalls ggf. notwendige Bescheinigungen ausstellen.

Unsere Dienstleistungen sind als Beschaffungsberatung aus den KHZG-Fördermitteln i.d.R. förderfähig!

Haben Sie Fragen?
Gerne stellen wir Ihnen unsere Vorgehensweise in einer unverbindlichen und kostenlosen Videokonferenz vor.

Telefon: 0 23 32 – 6 66 34 09
Mail: beratung [at] projectontime.de