Auswahl der Einkaufsgemeinschaft
Durch die Bündelung des Bedarfs und Erfahrungsaustausch können nicht nur die Kosten gesenkt, sondern auch viele Prozesse in der Klinik verbessert werden.
Als erfahrene(r) Entscheider/in in der Klinik wissen Sie, dass die Wahl der “richtigen” Einkaufsgemeinschaft komplex und zeitaufwändig sein kann und zwischen den einzelnen Einkaufsgemeinschaften große Unterschiede bestehen.
Im Auswahlverfahren für eine neue Einkaufsgemeinschaft sind u.a. folgende aktuelle Aspekte von großer Bedeutung.
- Die bisher übliche Bewertung eines Warenkorbs als Hauptkriterium ist nicht mehr geeignet und kann zu folgenreichen Rechtsproblemen führen. Die Zusicherung von bestimmten Preisen für die Zukunft kann von keiner Einkaufsgemeinschaft rechtsverbindlich zugesichert werden. Die Abfrage von Einzelpreisen im Auswahlverfahren kann als Verleitung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen zu strafrechtlichen Folgen führen.
- In Zeiten der disruptiven Veränderungen im Krankenhaus spielt die Unterstützung der Einkaufsgemeinschaft bei aktuellen Themen, wie z.B. Digitalisierung, Umsetzung der Medizinprodukterichtlinie, Projektmanagement u.v.m., eine immer wichtigere Rolle. Hier gilt es die Leistungen der Einkaufsgemeinschaften mit Ihrem individuellen Bedarf abzugleichen.
- Die öffentlich-rechtlichen Kliniken sind verpflichtet die Mitgliedschaft öffentlich auszuschreiben, da ansonsten der Vertrag wg. des kollusiven Handelns zur Umgehung des Vergaberechtes sittenwidrig sein kann. (VK Bund – VK 1-22/16; OLG Saarbrücken – 1 U 159/14; BGH VII. ZR 49/16).
Obwohl Sie sicherlich alle wichtigen Aspekte in Ihrem Auswahlverfahren berücksichtigen, biete ich Ihnen meine individuelle Unterstützung an, z.B.:
- Aufbau einer Vergabekonzeption, die die rechtlichen Anforderungen erfüllt und dennoch einen fundierten Leistungsvergleich zwischen den Einkaufsgemeinschaften ermöglicht.
- Tiefgehende Kenntnisse des Marktes der Einkaufsgemeinschaften, insbesondere im Hinblick auf die Leistungsunterschiede, Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter, notwendige vertragliche Gestaltung von zugesicherten Leistungen u.v.m.
- Konzeption eines Leistungsverzeichnisses, das die zukünftigen Anforderungen der Klinik berücksichtigt.
- Fachliche Begleitung im Verhandlungsprozess, u.a. um die Aussagen der Bieter zu verifizieren.
- Operative Durchführung der öffentlichen Ausschreibung als “Rund-um-Sorglos-Paket”.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für eine führende Einkaufsgemeinschaft für Krankenhäuser, zuletzt als Prokurist und Leiter des Gesamteinkaufs, verfüge ich über fundierte Fachkenntnisse über den aktuellen Markt sowie dessen vergaberechtlichen Anforderungen.
Kundenstimme:“Herr Pawelek, nach dem Projektende vielen Dank für Ihre kompetente Arbeit, die Sie für das Gesundheitszentrum geleistet haben. Ohne Sie hätten wir die Verhandlungen zumindest nicht so hinbekommen. Besonders aufgefallen ist auch Ihre freundliche und konstruktive Art, die die Zusammenarbeit bereichert hat und das Manövrieren um manche Klippe zur leichten Kür werden ließ.”
Tino Bobach, Leiter Stabsstelle Recht, Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Mit unserer speziellen Projektmanagementmethodik führe ich Sie durch das gesamte Projekt.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Fachblog und im Fachartikel in der f&w.
Haben Sie Fragen?
Gerne stehe ich Ihnen für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Auswahl der Einkaufsgemeinschaft
Durch die Bündelung des Bedarfs und Erfahrungsaustausch können nicht nur die Kosten gesenkt, sondern auch viele Prozesse in der Klinik verbessert werden.
Als erfahrene(r) Entscheider/in in der Klinik wissen Sie, dass die Wahl der “richtigen” Einkaufsgemeinschaft komplex und zeitaufwändig sein kann und zwischen den einzelnen Einkaufsgemeinschaften große Unterschiede bestehen.
Im Auswahlverfahren für eine neue Einkaufsgemeinschaft sind u.a. folgende aktuelle Aspekte von großer Bedeutung.
- Die bisher übliche Bewertung eines Warenkorbs als Hauptkriterium ist nicht mehr geeignet und kann zu folgenreichen Rechtsproblemen führen. Die Zusicherung von bestimmten Preisen für die Zukunft kann von keiner Einkaufsgemeinschaft rechtsverbindlich zugesichert werden. Die Abfrage von Einzelpreisen im Auswahlverfahren kann als Verleitung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen zu strafrechtlichen Folgen führen.
- In Zeiten der disruptiven Veränderungen im Krankenhaus spielt die Unterstützung der Einkaufsgemeinschaft bei aktuellen Themen, wie z.B. Digitalisierung, Umsetzung der Medizinprodukterichtlinie, Projektmanagement u.v.m., eine immer wichtigere Rolle. Hier gilt es die Leistungen der Einkaufsgemeinschaften mit Ihrem individuellen Bedarf abzugleichen.
- Die öffentlich-rechtlichen Kliniken sind verpflichtet die Mitgliedschaft öffentlich auszuschreiben, da ansonsten der Vertrag wg. des kollusiven Handelns zur Umgehung des Vergaberechtes sittenwidrig sein kann. (VK Bund – VK 1-22/16; OLG Saarbrücken – 1 U 159/14; BGH VII. ZR 49/16).
Obwohl Sie sicherlich alle wichtigen Aspekte in Ihrem Auswahlverfahren berücksichtigen, biete ich Ihnen meine individuelle Unterstützung an, z.B.:
- Aufbau einer Vergabekonzeption, die die rechtlichen Anforderungen erfüllt und dennoch einen fundierten Leistungsvergleich zwischen den Einkaufsgemeinschaften ermöglicht.
- Tiefgehende Kenntnisse des Marktes der Einkaufsgemeinschaften, insbesondere im Hinblick auf die Leistungsunterschiede, Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter, notwendige vertragliche Gestaltung von zugesicherten Leistungen u.v.m.
- Konzeption eines Leistungsverzeichnisses, das die zukünftigen Anforderungen der Klinik berücksichtigt.
- Fachliche Begleitung im Verhandlungsprozess, u.a. um die Aussagen der Bieter zu verifizieren.
- Operative Durchführung der öffentlichen Ausschreibung als “Rund-um-Sorglos-Paket”.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für eine führende Einkaufsgemeinschaft für Krankenhäuser, zuletzt als Prokurist und Leiter des Gesamteinkaufs, verfüge ich über fundierte Fachkenntnisse über den aktuellen Markt sowie dessen vergaberechtlichen Anforderungen.
Kundenstimme:“Herr Pawelek, nach dem Projektende vielen Dank für Ihre kompetente Arbeit, die Sie für das Gesundheitszentrum geleistet haben. Ohne Sie hätten wir die Verhandlungen zumindest nicht so hinbekommen. Besonders aufgefallen ist auch Ihre freundliche und konstruktive Art, die die Zusammenarbeit bereichert hat und das Manövrieren um manche Klippe zur leichten Kür werden ließ.”
Tino Bobach, Leiter Stabsstelle Recht, Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
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Ihr Ansprechpartner:
Inhaber / CEO
Dipl.-Kaufmann | Change-Manager (Univ.) | Mediator (Univ. gepr.)
Qualified Negotiator® | Health Care Manager
Telefon: 0 23 32 – 6 66 34 09
Mail: beratung[at]projectontime.de